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Was wir tun


Als Ihre Experten für Versicherungsrecht helfen wir Ihnen, mehr Verlässlichkeit und Planbarkeit zu erreichen, indem wir Sie für Risiken sensibilisieren und die in Ihrem Unternehmen vorhandenen Werte schützen.

Gemeinsam mit unserem Spezialistennetzwerk beantworten wir Fragestellungen, die eng mit dem Geschäftsalltag unserer Mandanten verbunden sind.


Als Versicherungsberater gehören wir den rechtsberatenden Berufen gemäß Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) an. Um diesen Beruf auszuüben, muss im Vorfeld nach Prüfung der fachlichen und persönlichen Eignung die Zulassung und Erlaubnis vom zuständigen Amts- oder Landgerichtspräsidenten erteilt worden sein. Seit 22.05.2007 wird die Zulassung nach der Gewerbeordnung § 34 e GewO über die zuständige IHK geregelt.


Gem. Art. 1 § 1 (RBerG) bzw. § 34 e GewO umfasst dieTätigkeit des Versicherungsberaters

  • die Beratung und außergerichtliche Vertretung gegenüber Versicherern und Dritten bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen
  • Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall

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