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Vergütung

Der Versicherungsberater erhält keine Provisionen, sondern eine Vergütungsgebühr vom Auftraggeber, die sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richtet. Grundlage der Gebühr ist dabei entweder der Gegenstandswert (§§ 2 Abs. 1;Abs. 2 S. 2, 22 Abs. 1, 13 RVG) oder eine pauschale oder zeitorientierte Vergütung im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung (§ 4 Abs. 1 RVG).
Kanzlei für Versicherungsberatung Krug GmbH  | info@kanzlei-krug.com
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