Vergütung
Der Versicherungsberater erhält keine Provisionen, sondern eine Vergütungsgebühr vom Auftraggeber, die sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richtet. Grundlage der Gebühr ist dabei entweder der Gegenstandswert (§§ 2 Abs. 1;Abs. 2 S. 2, 22 Abs. 1, 13 RVG) oder eine pauschale oder zeitorientierte Vergütung im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung (§ 4 Abs. 1 RVG).